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   OVG Sachsen, 30.08.2019 - 3 B 187/19   

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https://dejure.org/2019,30078
OVG Sachsen, 30.08.2019 - 3 B 187/19 (https://dejure.org/2019,30078)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 30.08.2019 - 3 B 187/19 (https://dejure.org/2019,30078)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 30. August 2019 - 3 B 187/19 (https://dejure.org/2019,30078)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    AufenthG § 60a Abs. 2c, AufenthG § 60a Abs. 2d, AufenthG § 25 Abs. 5
    Abschiebung, ; Suizidgefahr; ärztliche Begleitung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99

    Fehlende Eilbedürftigkeit wegen unbekannten Aufenthaltsorts des Beschwerdeführers

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.08.2019 - 3 B 187/19
    Bei einer Vater-Kind-Beziehung kommt hinzu, dass der spezifische Erziehungsbeitrag des Vaters nicht durch die Betreuung des Kindes durch die Mutter entbehrlich wird, der Vater damit - allein oder gemeinsam mit der sorgeberechtigten Mutter - wesentliche elterliche Betreuungsleistungen erbringen kann, die gegebenenfalls als Beistandsgemeinschaft aufenthaltsrechtliche Schutzwirkungen aus Art. 6 Abs. 1 GG entfalten (vgl. BVerfG, Beschl. v. 31. August 1999 - 2 BvR 1523/99 -, juris Rn. 7 m. w. N.; SächsOVG, Beschl. v. 7. Mai 2019 - 3 B 102/19 -, juris Rn. 10 ff. m. w. N.).
  • BVerfG, 27.08.2010 - 2 BvR 130/10

    Anforderungen an die Berücksichtigung neuer Tatsachen bei der Gewährung von

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.08.2019 - 3 B 187/19
    Dabei ist grundsätzlich eine Betrachtung des Einzelfalls geboten und kommt es auch im Falle einer Beistandsgemeinschaft unter volljährigen Familienmitgliedern nicht darauf an, ob die von einem Familienmitglied erbrachte Lebenshilfe von anderen Personen erbracht werden kann (vgl. BVerfG, Beschl. v. 27. August 2010 - 2 BvR 130/10 - juris Rn. 39 ff. m. w. N.).
  • BVerfG, 21.02.2011 - 2 BvR 1392/10

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) durch Versagung von

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.08.2019 - 3 B 187/19
    19 Der Schutzbereich des Art. 8 EMRK auf Achtung des Privatlebens umfasst die Summe aller familiären, persönlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Beziehungen, die für das Privatleben eines jeden Menschen konstitutiv sind und denen angesichts ihrer zentralen Bedeutung für die Entfaltung der Persönlichkeit eines Menschen bei fortschreitender Dauer des Aufenthalts wachsende Bedeutung zukommt (BVerfG, Beschl. v. 21. Februar 2011, NVwZ-RR 2011, 420).
  • OVG Sachsen, 07.05.2019 - 3 B 102/19

    Abschiebung; Nasciturus; ungeborenes eheliches Kind; Schwangerschaft;

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.08.2019 - 3 B 187/19
    Bei einer Vater-Kind-Beziehung kommt hinzu, dass der spezifische Erziehungsbeitrag des Vaters nicht durch die Betreuung des Kindes durch die Mutter entbehrlich wird, der Vater damit - allein oder gemeinsam mit der sorgeberechtigten Mutter - wesentliche elterliche Betreuungsleistungen erbringen kann, die gegebenenfalls als Beistandsgemeinschaft aufenthaltsrechtliche Schutzwirkungen aus Art. 6 Abs. 1 GG entfalten (vgl. BVerfG, Beschl. v. 31. August 1999 - 2 BvR 1523/99 -, juris Rn. 7 m. w. N.; SächsOVG, Beschl. v. 7. Mai 2019 - 3 B 102/19 -, juris Rn. 10 ff. m. w. N.).
  • BVerwG, 24.07.2019 - 2 B 22.19

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Grundsätzliche Bedeutung der

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.08.2019 - 3 B 187/19
    Die von dem Antragsgegner mit Beschwerdeerwiderung vom 22. August 2019 nochmals abgegebene Versicherung, dass ein weiterer Abschiebungsversuch unter ärztlicher Aufsicht ab Zugriff erfolge und dass der Antragsteller bei Ankunft an medizinisches Fachpersonal im Heimatland übergeben werde, das ihn erforderlichenfalls zum Krankenhaus am Flughafen Belgrad bringen werde, garantiert, dass der Gefahr einer Selbstverletzung und Selbstbedrohung durch eine begleitete Abschiebung abgewendet werden kann (SächsOVG, Beschl. v. 19. März 2019 - 3 B 430/18 -, juris Rn. 19 ff.; OVG Saarland, Beschl. v. 24. Juli 2019 - 2 B 22/19 -, juris Rn. 18 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 24.02.2017 - 3 B 259/16

    Familiäre Lebensgemeinschaft; Herkunftsland, gemeinsame Rückkehr, Integration,

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.08.2019 - 3 B 187/19
    Ein Eingriff in das von Art. 8 Abs. 1 EMRK geschützte Recht auf Privatleben ist dann zu bejahen, wenn der Ausländer aufgrund seiner gesamten Entwicklung faktisch zu einem Inländer geworden und ihm wegen der Besonderheiten des Falls ein Leben im Staat seiner Staatsangehörigkeit, zu dem er keinen Bezug mehr hat, nicht zuzumuten ist (SächsOVG, Beschl. v. 24. Februar 2017 - 3 B 259/16 -, Rn. 15 m. w. N.; OVG Saarland, a. a. O. Rn. 15 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 09.05.2018 - 3 B 319/17

    Qualifizierte ärztliche Bescheinigung; Diplom-Psychologe

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.08.2019 - 3 B 187/19
    8 Diese mit Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren vom 11. März 2016 (BGBl. I S. 390) aufgenommenen Anforderungen entsprechen im Wesentlichen den von der Rechtsprechung entwickelten Mindestanforderungen (SächsOVG, Beschl. v. 9. Mai 2018 - 3 B 319/17 -, juris Rn. 7).
  • OVG Sachsen, 19.03.2019 - 3 B 430/18

    Duldung; tatsächliches Reisehindernis; Reiseunfähigkeit; Glaubhaftmachung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.08.2019 - 3 B 187/19
    Die von dem Antragsgegner mit Beschwerdeerwiderung vom 22. August 2019 nochmals abgegebene Versicherung, dass ein weiterer Abschiebungsversuch unter ärztlicher Aufsicht ab Zugriff erfolge und dass der Antragsteller bei Ankunft an medizinisches Fachpersonal im Heimatland übergeben werde, das ihn erforderlichenfalls zum Krankenhaus am Flughafen Belgrad bringen werde, garantiert, dass der Gefahr einer Selbstverletzung und Selbstbedrohung durch eine begleitete Abschiebung abgewendet werden kann (SächsOVG, Beschl. v. 19. März 2019 - 3 B 430/18 -, juris Rn. 19 ff.; OVG Saarland, Beschl. v. 24. Juli 2019 - 2 B 22/19 -, juris Rn. 18 m. w. N.).
  • VG Schleswig, 16.02.2022 - 11 B 8/22
    Bestehen ausreichende Anhaltspunkte, aus denen beachtliche Zweifel an der Reisefähigkeit folgen, hat die Behörde im Einzelfall den Sachverhalt weiter aufzuklären, etwa durch Anordnung einer ärztlichen Untersuchung (Sächsisches OVG, Beschluss vom 30. August 2019 - 3 B 187/19 -, juris Rn. 11).
  • VG Schleswig, 04.11.2021 - 11 B 78/21

    Einsteiliger Rechtschutz gegen Abschiebung

    Bestehen aber tatsächliche Anhaltspunkte und damit beachtliche Zweifel an der engeren oder weiteren Reisefähigkeit des Ausländers, hat die Behörde den Sachverhalt weiter aufzuklären, etwa durch Anordnung einer ärztlichen Untersuchung (Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 30. August 2019 - 3 B 187/19 -, juris Rn. 11).
  • VG Schleswig, 16.12.2019 - 11 B 168/19

    Ausländerrecht - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Bestehen ausreichende Anhaltspunkte aus denen beachtliche Zweifel an der Reisefähigkeit folgen, hat die Behörde im Einzelfall den Sachverhalt weiter aufzuklären, etwa durch Anordnung einer ärztlichen Untersuchung (Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 30. August 2019 - 3 B 187/19 - juris, Rn. 11).
  • VG Schleswig, 18.03.2021 - 11 B 20/21

    Ausländerrecht - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Bestehen ausreichende Anhaltspunkte, aus denen beachtliche Zweifel an der Reisefähigkeit folgen, hat die Behörde im Einzelfall den Sachverhalt weiter aufzuklären, etwa durch Anordnung einer ärztlichen Untersuchung (Sächsisches OVG, Beschluss vom 30. August 2019 - 3 B 187/19 -, juris Rn. 11).
  • VG Schleswig, 08.02.2022 - 11 B 10012/21
    Dies, sowie die weiteren Ausführungen zur Beschädigung und Zerstörung seiner Unterkünfte, genügen jedoch nicht zu der Annahme, dass sich dem Antragsgegner erhebliche Zweifel an seiner Reisefähigkeit aufdrängen müssten, sodass der Sachverhalt durch ihn weiter aufzuklären wäre (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 30. August 2019 - 3 B 187/19 -, juris Rn. 11).
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